Telefon: 08531 / 24 4 03 Email: info@HausamFreizeitpark.de
Lieber Gast, damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Aufenthalts aus wichtigen Gründen wie z.B. Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit Ihre finanziellen Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss der Storno-Versicherung. Unser Partner, die ERV, erstattet die Kosten auch, wenn einer dieser Fälle bei Ihren Angehörigen eintritt. Leistungen der ERV: > Sie bekommen die Stornogebühren zurück. > Wir ersetzen Ihnen zusätzlich entstandene Reisekosten (Hinreise oder Rückreise) > Sie erhalten eine finanzielle Entschädigung für nicht genutzte Reiseleistungen. > Wir erstatten Ihnen Schadenersatzansprüche bei z.B. verlorenem Schlüssel oder Schaden an > Einrichtungsgegenständen der gemieteten Unterkunft. > Ihr Service-Plus: Telefonische Stornoberatung vor der Reise.
Die ambulante Badekur  Sie haben alle 3 Jahre das Recht auf eine Vorsorgemaßnahme von Ihrer Krankenkasse. Sie müssen nur eine Badekur bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Es gibt keine bessere und günstigere Möglichkeit für Sie, Ihre Gesundheit aktiv zu unterstützen. Wann stelle ich den Antrag? Mindestens 3 - 5 Monate vor Anreisetag. Wie oft kann ich eine Badekur beantragen? Alle 3 Jahre oder jährlich bei medizinischer Notwendigkeit Wie lange dauert eine offene Badekur? 21 Tage - bei medizinischer Notwendigkeit kann diese auch verlängert werden. Wo bekomme ich einen Antrag für meine Badekur? Den Antrag erhalten Sie von Ihrem Hausarzt. Bitten Sie Ihren Arzt, die auf Sie zutreffenden Diagnosen, detailliert und ausführlich auf diesem Formular zu vermerken, dies erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung durch Ihre Krankenkasse. Wer hilft mir bei der Antragsstellung und beim Ausfüllen des Antrages? Ihr Hausarzt. Was passiert anschließend? Die Krankenkasse prüft den Antrag und übernimmt die Kosten der ärztlichen Untersuchung. Was bekomme ich bezahlt? Die Kasse bezahlt Ihnen 90 Prozent der Behandlungskosten bzw. 100 Prozent, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind. Falls ihre Kasse einen Tagesgeldzuschuss gewährt, erhalten Sie diesen nach Abschluss der Badekur von Ihrer Krankenkasse erstattet. Kann mein Partner mit? Ja. Falls Ihr Partner keine Kur beantragt hat, kann er sich Anwendungen mit der Krankenversichertenkarte beim Kurarzt verordnen lassen. Wenn mein Antrag nicht genehmigt wird? Widerspruch einlegen, ggf. mit Rechtsbeistand! Und nachdem mein Antrag genehmigt ist? Sie bekommen den Kurarztschein und buchen bei uns für Ihren Wunschtermin ein Appartement und profitieren auch noch von unseren Badekurangeboten. Bei Ablehnung unbedingt schriftlich Widerspruch einreichen!
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